Konstitutionelle Therapie 



Jeder Mensch kommt mit einer Leiblichkeit zur Welt, die er aus dem Erbstrom der Vor-fahren unmittelbar durch seine Eltern erhält. Diese Leiblichkeit besitzt Eigenschaften, Gestaltungen, Organbildungen, die mit bestimmten Funktionen und Fähigkeiten aus dem Strom der Eltern und Voreltern ausgestattet sind.


Mit dieser Leiblichkeit in all ihren Möglichkeiten, muss sich die Seele des geborenen Menschen auseinandersetzen, ist diese Leiblichkeit doch erst einmal für diese Seele befremdlich, da aus der elterlichen Erbstrom gebildet. Die dazu notwendige „Inbesitz-nahme“ führt über Krankheitsprozesse auf der leiblichen, über seelische Konflikte auf der seelischen Ebene. In dieser Beziehungsnahme entsteht eine für diesen Menschen eigene und individuelle Konstitution, d.h., ein eigentümliches Verhältnis von leiblicher Beschaffenheit und seelischer Verfasstheit. Dieses Verhältnis zueinander kann man „die Konstitution“ des individuellen Menschen nennen.


Diese Konstitution kann idealiter oder konfliktbelastet gestaltet sein. Daraus ergeben sich häufige somatische Gestaltungen bzw. Reaktionen, die für den Menschen leiblich-seelisch zu einem Problem werden können, meist in einem hindernden oder ein-schränkenden oder belastenden Sinne. Hierbei kann eine Erfassung der konstitu-tionellen Belastung bzw. Hinderung zu einer therapeutischen Intervention führen, um die Dysfunktionalität dieser Konstitution zu überwinden und zugleich diesen „Fremd“-Leib zu einer eigenbestimmten Leiblichkeit zu wandeln.


Der so zu nennende „Erb-Leib“ wird zu einem „Erwerb-Leib“.


Dies beginnt regelhaft schon in den ersten sieben Lebensjahren auf der somatischen Ebene durch vielfältige selbst induzierte bzw. aufgesuchte Erkrankungen, zu einem späteren Lebenszeitpunkt auf der wesentlich mühevolleren seelischen Ebene.